Allgemeine Bestimmungen (AGB) Tempo Swiss AG


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung Tempo Swiss AG

 

A) Generelles

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages für Personalvermittlung. Sie treten bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden in Kraft. Der Kunde anerkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.

 

B) Dienstleistungen

Wir legen größten Wert darauf, dass unsere Kandidatinnen und Kandidaten dem gewünschten Anforderungsprofil entsprechen. Wir führen deshalb jede Rekrutierung nach einem strukturierten Ablauf durch. Erst dann legen wir dem Kunden Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten als Entscheidungsgrundlage vor.

 

C) Erfolgshonorar

Die Leistungen werden ausschließlich dann in Rechnung gestellt, wenn eine Vakanz durch eine von Tempo Swiss AG vorgeschlagene Person besetzt werden kann. Das Erfolgshonorar beträgt je nach vereinbartem Bruttojahreseinkommen:

10% des Bruttojahreseinkommens bis Fr. 50'000.-

12% des Bruttojahreseinkommens ab Fr. 50'001 bis Fr. 65'000.-

14% des Bruttojahreseinkommens ab Fr. 65'001 bis Fr. 100'000.-

16% des Bruttojahreseinkommens ab Fr. 100'001

Bei einem Bruttojahresgehalt von über 150 001.- wird eine individuelle Offerte erstellt.

 

Als Bruttojahreseinkommen gilt der AHV-pflichtige Jahresgesamtlohn inklusive Zusatzleistungen wie Gratifikation, 13. Monatslohn, Bonus und Gewinnbeteiligungen.

 

Kann das Bruttojahreseinkommen nicht im Voraus festgestellt werden (z. B. bei Entlöhnung auf Kommissions- oder Erfolgsbasis), einigen sich der Kunde und Tempo Swiss AG auf ein angenommenes Bruttojahreseinkommen.

 

Bei Teilzeitverträgen (weniger als 75% der Vollarbeitszeit im Kundenunternehmen) werden 70% des Honorars des theoretischen

Bruttojahreseinkommens auf der Basis der Vollarbeitszeit in Rechnung gestellt.

 

Im Honorar sind sämtliche Leistungen inbegriffen, wie Bedarfsabklärung, Insertionskosten, Selektion der Kandidatinnen und Kandidaten, Vereinbarung von Vorstellungsterminen, Referenzabklärungen.

Die Honoraransätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

 

D) Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch entsteht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und der Kandidatin / dem Kandidaten.

Tempo Swiss AG hat auch dann Anspruch auf obenstehende Honoraransätze, wenn ein(e) von Tempo Swiss AG schriftlich vorgeschlagene® Kandidatin / Kandidat innerhalb einer Frist von 12 Monaten, nach Erhalt der Unterlagen vom Kunden (Firma oder Firmengruppe) durch Dritte oder als freier Mitarbeiter beschäftig wird oder eine Anstellung erfolgt.

Das Honorar ist zahlbar 30 Tage nach Rechnungsstellung rein netto.

 

E) Aufträge auf Mandatsbasis

Bei Erteilung eines Suchmandates erhält der Kunde vorgängig eine Offerte mit Kostenvoranschlag. Dies gilt auch bei speziellen Insertionswünschen des Kunden in Printmedien.

 

F) Garantie

Tempo Swiss AG gewährt dem Kunden für Vermittlungen eine Garantie von 100 Kalendertagen ab Arbeitsbeginn. Wird das Arbeitsverhältnis während der Garantiezeit aufgelöst, so vergütet Tempo Swiss AG dem Kunden, ab dem Kündigungsdatum das verrechnete Honararanteilsmäßig zurück. Beispiel: Datum der Kündigung nach 40 Kalendertagen ergibt eine Gutschrift von 60% des Honorars. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vertragsauflösungen, die nicht in der Person der Kandidatin / des Kandidaten liegen, zum Beispiel Reorganisationen, Restrukturierungen, wirtschaftliche Gründe usw.

 

G) Datenschutz

Personaldossiers, die den Kunden durch Tempo Swiss AG zugestellt werden, bleiben unser Eigentum, mit Ausnahme der vom Kunden angestellten Kandidatinnen und Kandidaten. Die Dossiers sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an uns zurückzuschicken oder mit Bestätigung zu vernichten und dürfen nicht direkt verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

 

H) Haftung

Unsere Dienstleitungen ersetzen in keinem Fall eine sorgfältige Prüfung der Bewerberin / des Bewerbers durch den Kunden. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einer vorgeschlagenen Person übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl. Tempo Swiss AG stellt die persönlichen Angaben der Kandidaten sorgfältig zusammen, lehnt aber jede Verantwortung in Bezug auf gemachte Aussagen und hinsichtlich der Ausführung der zukünftigen Tätigkeit ab. Tempo Swiss AG hat keinerlei vertragliche Bindung zu den Kandidatinnen und Kandidaten und bezieht von diesen weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.

 

I) Änderungsvorbehalt

Diese AGB können jederzeit geändert werden.

 

J) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitfälle aus dem Auftragsverhältnis zwischen Tempo Swiss AG und dem Kunden gilt als Gerichtsstand ist der Sitz von Tempo Swiss AG. Es steht Tempo Swiss AG das Recht zu den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen.

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

Januar 2023